Kanzlei Bien Rechtsanwälte

Insolvenzverwaltung

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, bestellt das Gericht in den einzelnen Verfahren einen zuständigen Insolvenzverwalter. Auch in diesem Bereich leisten wir mit unserer Expertise regelmäßig Unterstützung für die jeweiligen Amtsgerichte und setzen uns als Insolvenzverwalter für einen reibungs- und konfliktlosen Ablauf des Verfahrens ein.

Tätigkeitsgebiet der Insolvenzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (kurz NRW)

Tätigkeitsgebiet Insolvenzverwaltung in NRW

Zwangsverwaltung

Seit Jahrzehnten wird Herr Dr. Bien von den Amtsgerichten in der Region Hamm und Münster als Zwangsverwalter bestellt. Zwangsverwaltungsmaßnahmen jedweder Größe sind für das Team der Kanzlei ohne weiteres möglich.

Durch den Einsatz der modernen EDV ist nicht nur ein Optimum an Effizienz und Transparenz gegenüber den Gerichten und Gläubigern erreicht, sondern in enger Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligten wird ein idealer Informationsaustausch, insbesondere bezüglich Fotos und Grundrissdokumentationen sichergestellt.

Kalte Zwangsverwaltungen

Auf Grund der Erfahrung mit der Verwaltung von Objekten werden auch sog. kalte Zwangsverwaltungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt. 

Wir bieten Ihnen:

  • kurzfristige Bearbeitung
  • fachlich qualifizierte Gespräche
  • Durchführung der Zwangsverwaltung